Teilnahmebedingungen 2023

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1. Veranstaltungen, Termine und Veranstaltungsorte

  • 30. Mai 2023 | Deutscher Brückenbaupreis 2023 (DBBP2023) | Messe Dresden, Messering 6, 01067 Dresden | https://www.messe-dresden.de
  • 31. Mai 2023 | 32. Dresdner Brückenbausymposium (32. DBBS) | Messe Dresden, Messering 6, 01067 Dresden | https://www.messe-dresden.de
  • 01. Juni 2023 | 12. Symposium Experimentelle Untersuchungen von Baukonstruktionen (12. SEUB) | TU Dresden, ABS Haus 94, Hörsaalgebäude, August-Bebel-Str. 20, 01219 Dresden, Räume: Foyer und Hörsaal E11 | Link aus Campus Navigator der TU Dresden: https://tud.link/o4lg

2. Veranstalter

Technische Universität Dresden, Institut für Massivbau
01062 Dresden
Tel: +49 351 463-33079 | dbbs@mailbox.tu-dresden.de

Bundesingenieurkammer
Joachimsthaler Straße 12, 10719 Berlin

Verband Beratender Ingenieure VBI
Budapester Straße 31, 10787 Berlin

TUDIAS GmbH
Freiberger Str. 37, 01067 Dresden

Freunde des Bauingenieurwesens der TU Dresden e. V.
August Bebel Straße 30a, 01219 Dresden

3. Teilnahme und Tagungsgebühren

Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt eine Registrierung auf der folgenden Website voraus: https://dbbs.dd-konferenz.de sowie die Einwilligung der DSGVO und Einhaltung der Teilnahmebedingungen sowie Hausordnung der Messe Dresden.

  • 30. Mai 2023 | Deutscher Brückenbaupreis 2023
    • 0,00 Euro pro Person
  • 31. Mai 2023 | 32. Dresdner Brückenbausymposium
    • 230,00 Euro pro Person
    • 170,00 Euro für Mitglieder/Mitgliedsfirmen des Vereins Freunde des Bauingenieurwesens der TU Dresden e. V.
    • 50,00 Euro für Beschäftigte der TU Dresden und Studierende (Studierende bitte aktuell gültige Immatrikulationsbescheinigung vorlegen)
    • 0,00 Euro Referent:innen sowie je Vortrag ein(e) Co-Autor:in
    • 0,00 Euro je Firmenaussteller zwei Personen
  • 01. Juni 2023 | 12. Symposium Experimentelle Untersuchungen von Baukonstruktionen
    • 130,00 Euro pro Person (inkl. Tagungsmaterial)
    • 0,00 Euro Referent:innen sowie je Vortrag ein(e) Co-Autor:in
    • 0,00 Euro für Beschäftigte der TU Dresden und Studierende (Studierende bitte aktuell gültige Immatrikulationsbescheinigung vorlegen) – nur Vortragsteilnahme
  • Kombi-Ticket: 32. DBBS am 31.05.2023 und 12. SEUB am 01.06.2023 (Achtung: verschiedene Veranstaltungsorte)
    • 320,00 Euro pro Person

Die Tagungsgebühr ist gemäß § 4 Nr. 22 UStG umsatzsteuerbefreit.

4. Registrierung, Stornierung und Zahlungsbedingungen

Die Registrierung erfolgt online über das Registrierungsformular auf der Webseite des Veranstalters unter https://dbbs.dd-konferenz.de. Die Registrierung ist verbindlich.

Für die Registrierung sind vollständige und korrekte Daten von der zu registrierenden Person anzugeben. Bei fehlerhaften Angaben und einer notwendigen Berichtigung der Daten in der Rechnungslegung, werden Bearbeitungsgebühren i. H. v. 15,00 Euro erhoben.

Die Bezahlung der Tagungsgebühr erfolgt erst nach Rechnungslegung durch die TUDIAS GmbH. Die Rechnung geht Ihnen gesondert und per E-Mail zu. Diese soll innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Sollte dies nicht erfolgen, verliert die registrierte Person den Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung.

Stornierung der Teilnahme erfolgt ausschließlich schriftlich, gern per E-Mail an: dbbs@mailbox.tu-dresden.de. Es gilt das Datum des Eingangs. Für Stornierungen bis zum 05.05.2023 werden 30,00 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab 06.05.2023 ist keine Erstattung der Teilnahmegebühr mehr möglich.

Die Benennung von Ersatzteilnehmenden ist möglich und muss per E-Mail an: dbbs@mailbox.tu-dresden.de mitgeteilt werden.

No-Show-Gebühr/Netiquette: Findet für alle registrierte Personen mit kostenfreier Teilnahme Anwendung, die nicht zum Tag der Veranstaltung erscheinen und nicht bis fünf Tage vor Termin der jeweiligen Veranstaltung absagen. Es folgt eine Rechnung i. H. v. 60,00 Euro für die entstandenen Unkosten.

5. Übernachtung

Die Buchung der Übernachtung nehmen die Gäste selbst über die üblichen Hotelportale vor. Der Veranstalter stellt lediglich eine Übersicht an Hotels zur Verfügung und reserviert Hotelkontingente. Die Hotelübersicht ist auf der Webseite https://tud.link/wdtk zu finden. Die selbstständige Buchung kann unter der Angabe des Stichwortes #Brücke23 erfolgen.

6. Datenschutzbestimmungen

Alle personenbezogenen Daten werden nach den Vorgaben des § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben. Für die Registrierung zu den Veranstaltungen sind das Erheben, Speichern und Verarbeiten der persönlichen Daten nötig. Dies geschieht ausschließlich zum Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen: 30. Mai 2023 - Deutscher Brückenbaupreis 2023 (DBBP2023), 31. Mai 2023 - 32. Dresdner Brückenbausymposium (32. DBBS) und 01. Juni 2023 - 12. Symposium Experimentelle Untersuchungen von Baukonstruktionen (12. SEUB). Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Durch das Akzeptieren der Teilnahmebedingungen erklärt sich die teilnehmende Person bereit, dass persönliche Daten erhoben und verarbeitet werden.

7. Bild- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung werden digitale Bild- und Videoaufnahmen gemacht. Diese werden zu folgenden Zwecken benötigt:

  • Interne Dokumentation der Veranstaltungen: 30. Mai 2023 - Deutscher Brückenbaupreis 2023 (DBBP2023), 31. Mai 2023 - 32. Dresdner Brückenbausymposium (32. DBBS) und 01. Juni 2023 - 12. Symposium Experimentelle Untersuchungen von Baukonstruktionen (12. SEUB),
  • Veröffentlichung in Print- (Presseerzeugnisse, Broschüren usw.) und digitalen Medien (Webseite, soziale Netzwerke usw.),
  • Weitergabe der Bilder an Mitwirkende der Veranstaltungen (z. B. Ausstellende, Veranstaltungsorganisatoren, Referent:innen),
  • Veröffentlichung auf der Webseite der Veranstalter,
  • sowie auf den Seiten von Technische Universität Dresden.

Die Teilnehmenden stimmen der Veröffentlichung der Bild- und Videoaufnahmen ohne Vergütungsanspruch zu.

8. Einhaltung Hygienekonzept

Es sind die zum Veranstaltungstermin geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die vom Veranstalter vorgegebenen ergänzenden Maßnahmen (Hygienekonzept) bezüglich der SARS-CoV-19 Pandemie einzuhalten. Die Teilnehmenden werden vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail über das Hygienekonzept in Kenntnis gesetzt. Während der Veranstaltungen ist das Hygienekonzept an der Anmeldestation einsehbar sowie beim Organisationspersonal möglich zu erfragen. Das zur Veranstaltung geltende Hygienekonzept ist von allen anwesenden Personen einzuhalten.

Zuwiderhandlungen, sprich Nichteinhaltung des Hygienekonzepts, kann den Ausschluss der Person an der Teilnahme zur Folge haben. Tagungsgebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.

Entstehende Kosten von nachfolgenden Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren durch Zuwiderhandlung sind von der zuwiderhandelnden Person vollständig selbst zu tragen.

9. Schlussbestimmungen

Die Veranstaltungsorganisatoren behalten sich das Recht vor, das Programm zu ändern oder die teilnehmenden Redner zu ersetzen, wenn nötig auch kurzfristig.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden von Teilnehmenden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Tagung entstehen. Es sei denn, der Schaden entsteht durch Fahrlässigkeit des Veranstalters. Der Veranstalter haftet auch nicht für Schäden, die sich Personen während der Veranstaltung gegenseitig zufügen.

Sofern die Veranstaltungen aus Gründen höherer Gewalt abgesagt werden muss, werden die Gebühren nicht erstattet. Es bestehen keine weiteren Verpflichtungen des Organisators gegenüber den Teilnehmenden. Die Registrierungen bleiben hingegen gültig, falls die Veranstaltungen verschoben werden müssen. Der Gerichtsstand ist Dresden.

Hausordnung der Messe Dresden

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Das Messegelände ist Privatgelände. Personen, die sich auf dem Messegelände aufhalten, unterliegen dem Hausrecht der MESSE DRESDEN. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Im Einzelnen gilt auf dem gesamten Messegelände einschließlich der Parkflächen folgende Hausordnung:
  1. Nur Personen mit gültigem Berechtigungsausweis / Besucher mit gültiger Eintrittskarte dürfen sich in den für die Veranstaltungen abgesperrten Bereichen aufhalten. Auf Verlangen des Personals der MESSE DRESDEN müssen sich Personen oder Besucher durch Ausweise oder Eintrittskarte ausweisen.

  2. Das Personal der MESSE DRESDEN ist berechtigt, Fahrzeuge, Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung auf ihren Inhalt zu überprüfen. Der jeweiligen Eigenart einer Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von bild- und tonaufzeichnenden Geräten sowie Taschen und ähnlichen Behältnissen untersagt werden.

  3. Das Übernachten auf dem Messegelände ist nicht gestattet.

  4. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Aufsichtsperson auf dem Messegelände und in den Messehallen aufhalten. Unter Berücksichtigung der Eigenart der Veranstaltung sind davon Abweichungen zulässig. Die MESSE DRESDEN entscheidet darüber im Einzelfall.

  5. Die MESSE DRESDEN weist darauf hin, dass es bei Veranstaltungen zu erhöhter Belästigung durch Lichteffekte und Schall kommen kann. Die MESSE DRESDEN empfiehlt, nicht direkt in Lichteffektgeräte zu schauen bzw. Gehörschutz zu tragen. Dieser kann auf dem Messegelände käuflich erworben werden.

  6. Das Mitführen von Tieren ist in der MESSE DRESDEN untersagt. Sofern der Charakter der Veranstaltung es zulässt, kann die MESSE DRESDEN mitgeführte Hunde im Messegelände bei speziellen Veranstaltungen zulassen. Der Impfausweis ist auf Verlangen vorzuweisen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass von dem Tier keine Gefahren für Dritte ausgehen. Hunde sind anzuleinen. Die ein Tier mitführende Person ist verpflichtet, jegliche durch das Tier verursachten Verunreinigungen und Schäden unverzüglich der MESSE DRESDEN anzuzeigen und gegebenenfalls für entstehende Kosten aufzukommen.

  7. Die MESSE DRESDEN kann Personen aus Sicherheitsgründen das Betreten des Messegeländes oder von bestimmten Bereichen des Messegeländes untersagen. Entsprechend kann sie eine Räumung anordnen.

  8. Die MESSE DRESDEN kann Personen, die Rauschmittel (Drogen oder Alkohol) mitführen oder Rauschmittel übermäßig konsumiert haben, das Betreten des Messegeländes untersagen. Entsprechend kann sie solche Personen des Messegeländes verweisen.

  9. Kundgebungen und Demonstrationen sind auf dem Messegelände einschließlich der Parkflächen nur gestattet, wenn sie bei den für die Genehmigung zuständigen Behörden der Landeshauptstadt Dresden oder des Freistaates Sachsen angemeldet und genehmigt wurden.
    Auf dem Messegelände ist das Mitführen von Fahnen, Transparenten, Transparentstangen und Propagandamaterial, insbesondere mit extremistischem, rassistischem, fremdenfeindlichem, sexistischem oder pornografischem Inhalt nicht gestattet.

  10. Das gewerbliche Fotografieren und Filmen auf dem Messegelände ist nur autorisierten Personen gestattet. Die MESSE DRESDEN macht üblicherweise Film- und Fotoaufnahmen zum Zwecke der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation. Jeder Besucher oder jede sonstige Person erklärt, soweit gegenüber dem Fotografen nicht ausdrücklich abweichend erklärt, mit der Teilnahme an der Veranstaltung das Einverständnis, dass Aufnahmen von ihm / ihr veröffentlicht werden dürfen.

  11. Das Messegelände wird zur Wahrung der Sicherheit der Besucher und Aussteller videoüberwacht. Besucher haben dagegen kein Widerspruchsrecht.

  12. Das Befahren des Messegeländes mit Kfz ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der MESSE DRESDEN zulässig. Auf dem Messegelände einschließlich der Parkflächen gilt die StVO, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Für Beschädigungen, Verlust und den Inhalt der Kfz haftet die MESSE DRESDEN nur, wenn sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

  13. Ohne vorherige Zustimmung der MESSE DRESDEN ist es nicht gestattet, das Messegelände mit Rollschuhen, Inlineskates, Skateboards, Segways, Roller, E-Scooter, usw. zu befahren. Sofern der Charakter der jeweiligen Veranstaltung dies zulässt, kann die MESSE DRESDEN Ausnahmen davon festlegen.

  14. Die Benutzung von aus medizinischer Sicht erforderlichen Hilfsmitteln ist gestattet. Gegebenenfalls ist ein Behindertenausweises vorzuzeigen.

  15. Das Abstellen von Fahrzeugen an als verboten gekennzeichneten Stellen, wie z. B. Feuerwehrzufahrten, Fluchtwegen und Toren, ist nicht gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten und Gefahr des Halters entfernt. Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Hydranten, auch innerhalb der Hallen, dürfen nicht verstellt werden.

  16. Die Einrichtungen und Anlagen auf dem Messegelände einschließlich der Parkflächen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Einrichtungen dürfen nur von den Mitarbeitern der MESSE DRESDEN oder von dazu ermächtigten Personen bedient werden. Der Missbrauch wird strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.

  17. Das Bekleben, bespannen oder nageln von Hallenwänden, Decken, Fenstern, Glaswänden, Türen, Säulen und sonstigen Einrichtungen der MESSE DRESDEN ist nicht gestattet. Das Verteilen von Druckschriften und Werbematerial, das Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie die Nutzung von Werbeträgern ist nur mit Genehmigung der MESSE DRESDEN gestattet. Für Messeaussteller gilt innerhalb ihres Messestandes eine gesonderte Regelung. Durch Zuwiderhandlungen eintretende Verschmutzungen und Beschädigungen sind der MESSE DRESDEN zu ersetzen.

  18. Es ist nicht gestattet, vorgeschriebene Wege und Straßen zu verlassen, abgesperrte Bereiche zu betreten, Zäune, Absperrungen oder ähnliches unbefugt zu entfernen bzw. zu überwinden sowie Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Laserpointer, gefährliche Stoffe, Glasflaschen oder pyrotechnisches Material mitzubringen.

  19. Der Einsatz von feuergefährlichen und gesundheitsgefährdenden Stoffen und Materialien auf dem Messegelände einschließlich der Parkflächen ist verboten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und der Umgang mit offenem Feuer ist nur mit schriftlicher Genehmigung der MESSE DRESDEN gestattet.

  20. Beschädigungen an Gegenständen und Anlagen der MESSE DRESDEN sind vom Verursacher umgehend der Messeleitung zu melden.

  21. Das Betteln und Hausieren ist im gesamten Messegelände verboten. Der Verkauf von Gegenständen oder das unentgeltliche Verteilen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der MESSE DRESDEN gestattet.

  22. In den Hallen ist das Rauchen (in jeglicher Form, auch z. B. von E-Zigaretten) untersagt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes.

Die MESSE DRESDEN behält sich vor, bei Verletzungen von Ver- und Geboten der Hausordnung ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot zu erteilen. Stand: 09/2019